#!/bin/blog

August 8, 2009

Das unerhörte legalisieren

Filed under: Uncategorized — martin @ 8:42 pm

So, Leute, ich sag’s euch ganz klar. Ich bin jetzt soweit, die Legalisierung von zwei absolut unaussprechlichen Tabuthemen zu fordern.

Und zwar sind das ausgerechnet die Themen, die das internetpolitische Deutschland derzeit am meisten in Atem halten: Besitz von sogenannter “Kinderpornographie” (dokumentierter Kindesmißbrauch) und Holocaustleugnung.

(Ausführliches Distanzierungs-Geschreibsel darf sich der Leser bitte hier hindenken.)

“Kinderpornographie” muß weiterhin geächtet bleiben, das wird in unserem Kulturkreis kaum jemand ernsthaft in Zweifel ziehen. Dennoch glaube ich, daß ein Besitzverbot lediglich Ausdruck einer gewissen Machtlosigkeit ist. Man kann damit vermeintliche Ermittlungserfolge vorweisen, obwohl man in Wirklichkeit nichts an der grausamen Lebenswirklichkeit der mißbrauchten Kinder geändert hat und die Täter weiterhin frei herumlaufen.

Die Hexenjagd nach den bösen “Kinderporno”-Konsumenten lenkt aus meiner Sicht nur davon ab, daß der allermeiste Kindesmißbrauch höchstwahrscheinlich hinter verschlossener Tür und ohne laufende Videokamera stattfindet. (So gesehen muß man “Kinderpornographen” wie dem Kandidaten, der diese Woche aufgrund der Fahndung über “Aktenzeichen XY” festgenommen wurde, beinahe dafür dankbar sein, daß sie durch ihre perverse Filmerei eine Strafverfolgung ermöglichen, selbst wenn die Opfer aus Angst vor der Schande keine Anzeige erstatten wollen.)

Weitergabe und Verkauf von “Kinderpornographie” (so es denn überhaupt einen kommerziellen “Markt” für so etwas gibt) sollten dagegen weiterhin verboten bleiben und entsprechend verfolgt werden. Ob ich mich dafür erwärmen könnte, den käuflichen Erwerb ebenfalls straffrei zu halten, weiß ich noch nicht so recht. Je größer der Geldstrom (wie gesagt, so es ihn denn gibt), umso mehr Spuren zum Produzenten sollten zu finden sein. Gerastert werden unsere Kreditkartendaten ja so oder so.

Mein anderes Steckenpferd aus der jüngsten Zeit ist Straffreiheit der Holocaustleugnung. Als halbwegs vernunftbegabter Mensch gibt es kaum einen Grund, daran zu zweifeln, daß die Vorgänge in Nazi-Deutschland so stattgefunden haben, wie sie in den Geschichtsbüchern stehen. Als Skeptiker muß man sich fragen, was mit diesen Geschichtsbüchern nicht in Ordnung ist, wenn es als Kapitalverbrechen gilt, das Gegenteil von dem zu behaupten, was in ihnen geschrieben steht.

Warum soll solches Nazi-Material von mir ferngehalten werden, bis zu dem Punkt, wo die Bundesregierung es im Internet zensieren will? Ist vielleicht etwas wahres daran? Kann ich dort Dinge lesen, die mein bisheriges Geschichtsverständnis derart ins Wanken bringen, daß dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre? Werden KZ-Opfer und ihre Nachkommen durch diese Lügen wirklich derart gedemütigt, daß es sich lohnt, die Grundrechte aller Bürger einzuschränken? Ich habe meine Zweifel, bei allem gebotenen Respekt vor den Opfern.

Ich werde durch Geschichten irgendwelcher Holocaustleugner nicht selbst zum Holocaustleugner und zum Nazi, genauso wie ich durch das Lesen irgenwelcher evangelikaler Schöpfungsgeschichten nicht beginne, an der Evolutionstheorie zu zweifeln. Ich werde beim Anblick einer 20-jährigen Pornodarstellerin ohne Falten, Cellulite und Körperbehaarung nicht zum Pädophilen, genauso, wie ich nicht zum Homo werde, wenn ich irgendwo aus Versehen auf Gay-Pornographie stoße. Der sonntägliche “Tatort” macht doch auch niemandem Lust aufs Morden.

Kann man als Bürger nicht zumindest soweit für voll genommen werden, daß man nicht zum Selbstschutz ein zensiertes Internet vor die Nase bekommt? Das ist doch vollkommen absurd.

May 4, 2008

Swap im Reality Check

Filed under: Uncategorized — martin @ 10:02 pm

Swap unter Linux scheint so eine Sache zu sein, um die sich reichlich Mythen und Legenden ranken. Deshalb schreibe ich heute mal auf, was ich so von der Sache halte.

Wie wir alle wissen, wird der Swap-Bereich zusammen mit dem realen Arbeitsspeicher (RAM) zum sogenannten Virtual Memory (VM) zusammengefaßt. Auf einem System mit 2 GB RAM und 2 GB Swap steht also ein für Appikationen nutzbares VM von 4 GB zur Verfügung. Die Hälfte davon befindet sich als Swap auf Festplatte. Zugriffe darauf sind sehr viel langsamer als Zugriffe auf den normalen Arbeitsspeicher.

Mythos: “Jedes UNIX-System braucht Swap!”

Swap ist nicht mehr als eine sehr, sehr langsame Speichererweiterung. Ist der Arbeitsspeicher voll, werden Speichersegmente auf Festplatte ausgelagert. Dadurch, daß diese Auslagerung deutlich langsamer als normale RAM-Aktiviät geschieht, wird das System in aller Regel extrem langsam. Diese Auslagerungsaktivität kann im Rahmen einer Überwachung erkannt werden. Idealerweise wird auch die Problemquelle identifiziert und der entsprechende Prozeß von Hand beendet, so daß das System weiterlaufen kann.

Daraus folgt im Prinzip nichts anderes, als daß Swap nichts weiter bringt, als einen gefühlten Zeitgewinn für das Beenden von Speicherfressern.

Auf der Hand liegt andererseits auch, daß man z.B. ein Flash-basiertes (und damit read-only)-System ohne Swap betreiben können muß. Folglich gilt, daß ein Linux-System ohne Swap problemlos laufen kann, solange der Arbeitsspeicher für den gesamten Speicherbedarf aller zu benutzenden Applikationen ausreichend dimensioniert ist.

Mythos: “Swap muß immer auf einer eigenen Partition liegen!”

Unter Linux (und vermutlich auch den meisten anderen UNIX-Systemen) ist es problemlos möglich, anstelle einer Swap-Partiton ein Swapfile zu verwenden. Die Vorgehensweise dazu ist dort in der Manpage von mkswap beschrieben. Da ein swappendes System ohnehin ein schweres Problem mit der Performance von Speicherzugriffen hat, kann man den marginalen zusätzlichen Performanceverlust durch die Dateisystemebene praktisch vernachlässigen. (Eine Ausnahme gilt, die erwähne ich im übernächsten Absatz.)

Mythos: “Es muß immer doppelt soviel Swap vorhanden sein, wie Arbeitsspeicher!”

Das ist so eine ganz alte Daumenregel, deren historischer Hintergrund schwer durchschaubar ist. Sie ist vermutlich teilweise darin begründet, daß es UNIX-Systeme gegeben haben soll, bei denen der Arbeitsspeicher auf Swap gespiegelt wurde. Um also eine wirksame Vergrößerung des VM durch Swap zu haben, war also wesentlich mehr Swap als Arbeitsspeicher erforderlich.

Eine Mindestgröße für Swap ergibt sich bei tragbaren Systemen, die für die Hibernation ihren Arbeitsspeicher auf Swap auslagern. Dies ist meines Wissens die einzige Situation, in der nicht nur eine wirkliche Mindestgröße für Swap vorliegt, sondern in der es sich auch tatsächlich um eine Swap-Partition handeln muß.

Generell gilt, daß es über die altbekannte Daumenregel hinaus keine feststehende Regel für die Swap-Größe gibt. Wer sich an der alten Regel festhalten will, darf das gern tun. Man sollte sich aber durchaus fragen, welche Dinge man von einem System mit 8, 16 oder 32 GB Swap zu erwarten glaubt.

Mythos: “Aber tmpfs braucht Swap!”

Nur um dem unvermeidlichen Kommentar vorzubeugen: Das tmpfs-Dateisystem, z.B. unter Solaris und Linux, braucht nicht Swap, sondern Virtual Memory. Es wird also bei ausreichenden Platzverhältnissen im Arbeitsspeicher gehalten, kann aber von Applikationen auf Swap verdrängt werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein dediziertes Filesystem für /tmp überhaupt eine Berechtigung hat, wenn seine Schreib- und Leseperformance im Prinzip unvorhersagbar sind.

Blog at WordPress.com.